HELP.gv.at: Arbeitgeber – Auflagen

Der Status einer "begünstigten Behinderten"/"eines "begünstigten Behinderten" ergibt sich nicht schon automatisch aus der Tatsache einer Behinderung, sondern es bedarf dazu eines eigenen Nachweises, da die Rechtswirkungen von der Einstufung des Menschen mit Behinderung abhängen sollen.

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