LALLF M-V: Tierische Nebenprodukte

Die Verordnung (EU) 142/2011 enthält die Durchführungsbestimmungen für die in der oben genannten Verordnung (EG) 1069/2009 festgelegten Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für tierische Nebenprodukte. Durch das LALLF werden daraus resultierende Kontrolltätigkeiten durchgeführt.

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